PKV für...
- Studenten
- Angestellte
- Selbstständige
- Freiberufler
- und Beamte
Der Wechsel in die PKV ist für Arbeitnehmer & Angestellte ab einem Einkommen von 49.950 € jährlich möglich.
Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Beihilfeberechtigte, Ärzte, Rentner, Pensionäre können sich unabhängig von ihrem jährlichen Einkommen jederzeit privat versichern.
Private Krankenversicherung für Rentner / Pensionäre!
Die Beiträge der privat versicherten Rentner verändern sich mit Rentenbeginn aufgrund Beitragseinsparung durch Wegfall der Krankentagegeldversicherung, der Arbeitgeberzuschuss entfällt (für Arbeitnehmer) und der versicherte Rentner erhält auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger für seine private Krankenversicherung.
Der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers tritt an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses. Dieser Zuschuss wird für seine private Krankenversicherung in Höhe des halben durchschnittlichen Beitragssatzes ohne zeitliche Begrenzung auf den Betrag der Rente gezahlt. Er ist jedoch auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Rentner hingegen wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Bemessung der Beiträge herangezogen.
Ebenso wie der privat versicherte Rentner trägt der freiwillig gesetzlich versicherte Rentner den Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst und stellt beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf den zuvor beschriebenen Zuschuss.
Rentner, die keine Krankenversicherung haben, werden ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr in die private Krankenversicherung aufgenommen. Diese Altersgrenze gilt als Höchstaltersgrenze bei der PKV für die Aufnahme in die Versicherung. Im Alter fallen höhere Kosten für die gesundheitliche Versorgung an. Aus diesem Grund sollte man bereits in jungen Jahren eine private Krankenversicherung abschließen, um die so genannten Altersrückstellungen einzahlen zu können, die von der privaten Krankenversicherung für das Alter zurückgelegt werden, um die Beiträge finanzierbar zu halten.
Wer also schon in jungen Jahren privat versichert war, kann auch in der PKV verbleiben, wenn er die Altersgrenze erreicht hat. Einen Abschluss der privaten Krankenversicherung für Rentner ist ab dieser Altersgrenze nicht mehr möglich. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gestalten sich sehr niedrig, wenn man in jungen Jahren bereits eine private Versicherung abschließt und ausreichend Altersrückstellungen bilden kann.
Jedoch steigern sie sich auch aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen im Laufe der Jahre zwar um für den Einzelnen minimale Beträge, doch in einem Zeitraum von mehreren Jahrzehnten verändert sich selbstverständlich die Beitragshöhe. Die Altersrückstellungen sollen vermeiden, dass die Beiträge im Alter unbezahlbar werden. Sie fließen praktisch, nachdem Zinsen und Zinseszinsen gebildet wurden, in das Budget zurück und gestalten die Beiträge für ältere Menschen weiterhin finanzierbar. Die private Krankenversicherung für Rentner ist also durchaus möglich, wenn der Rentner bereits seit langer Zeit bei der PKV versichert war.